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OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Inbegriff der Hauptverhandlung, Feststellungsgrundlage außerhalb der Hauptverhandlung, polizeiliche Vernehmungen, Einführung in die Hauptverhandlung im Wege des Urkundsbeweises, Vorhalt der polizeilichen Vernehmung, Vernehmung der Verhörsperson
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü. …
Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00
Erinnert er sich trotz Vorhaltes der Vernehmungsniederschrift nicht, kommt für den Inhalt der früheren Aussage nur das polizeiliche Protokoll als unmittelbare Beweisgrundlage in Frage (vgl. BGHSt 14, 310, 312/313; BGH StV 1990, 485). - BGH, 02.10.1985 - 2 StR 377/85
Protokollierung einer Protokollverlesung
Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00
Bei einer solchen Verfahrenslage darf das Gericht zum Urkundenbeweis gemäß § 253 StPO übergehen (…vgl. Kleinknecht/ Meyer-Goßner, 44. Aufl. (1999), § 253 StPO Rdnr. 3), das heißt, die früheren Vernehmungsniederschriften verlesen und aufgrund dessen unmittelbar deren Inhalt feststellen (BGH NJW 1986, 2063, 2064). - BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer …
Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00
Erinnert er sich trotz Vorhaltes der Vernehmungsniederschrift nicht, kommt für den Inhalt der früheren Aussage nur das polizeiliche Protokoll als unmittelbare Beweisgrundlage in Frage (vgl. BGHSt 14, 310, 312/313; BGH StV 1990, 485).