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   OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00   

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OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00 (https://dejure.org/2000,33760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.04.2000 - 4 Ss 375/00 (https://dejure.org/2000,33760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. April 2000 - 4 Ss 375/00 (https://dejure.org/2000,33760)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Inbegriff der Hauptverhandlung, Feststellungsgrundlage außerhalb der Hauptverhandlung, polizeiliche Vernehmungen, Einführung in die Hauptverhandlung im Wege des Urkundsbeweises, Vorhalt der polizeilichen Vernehmung, Vernehmung der Verhörsperson

 
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  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00
    Erinnert er sich trotz Vorhaltes der Vernehmungsniederschrift nicht, kommt für den Inhalt der früheren Aussage nur das polizeiliche Protokoll als unmittelbare Beweisgrundlage in Frage (vgl. BGHSt 14, 310, 312/313; BGH StV 1990, 485).
  • BGH, 02.10.1985 - 2 StR 377/85

    Protokollierung einer Protokollverlesung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00
    Bei einer solchen Verfahrenslage darf das Gericht zum Urkundenbeweis gemäß § 253 StPO übergehen (vgl. Kleinknecht/ Meyer-Goßner, 44. Aufl. (1999), § 253 StPO Rdnr. 3), das heißt, die früheren Vernehmungsniederschriften verlesen und aufgrund dessen unmittelbar deren Inhalt feststellen (BGH NJW 1986, 2063, 2064).
  • BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90

    Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.04.2000 - 4 Ss 375/00
    Erinnert er sich trotz Vorhaltes der Vernehmungsniederschrift nicht, kommt für den Inhalt der früheren Aussage nur das polizeiliche Protokoll als unmittelbare Beweisgrundlage in Frage (vgl. BGHSt 14, 310, 312/313; BGH StV 1990, 485).
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